GEIG/ WEMoG: Stärken des Energie- und Immobiliensektors verbinden

GEIG/ WEMoG: Stärken des Energie- und Immobiliensektors verbinden

Der Zugang zu Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität soll vereinfacht werden. So will die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes, kurz „WEMoG“, jedem Wohnungsmieter einen Anspruch auf Einbau einer Lademöglichkeit einräumen. Mit dem dazugehörigen Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz „GEIG“, wird zudem die Europäischen Union Richtlinie 2018/844 vom 30. Mai 2018 in nationales Recht umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge „zu Hause, am Arbeitsplatz und binnen alltäglichen Besorgungen“ zu schaffen.

Diese Umsetzungen führen die konsequente Entwicklung in der Energie – und Wohnungswirtschaft hin zur Energiewende und Digitalisierung fort. So sollen bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen um bis zu 95 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Dazu wird der Anteil erneuerbarer Energien, auch vor dem Hintergrund des Kohle- und Kernkraftausstiegs, stetig steigen und auch an Bedeutung für die Verkehrswende gewinnen. Begonnen zur Jahrtausendwende mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz „EEG“, wurden erstmals auch private Haushalte und Immobilienverwalter für die Erzeugung und Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaik oder Wind gefördert. Diese Einspeisung wird lokal erfasst und vergütet, sodass hier schon erste Schritte in Richtung Digitalisierung der Infrastruktur stattfanden, welche dann mit dem 2016 verabschiedeten Gesetz zur Energiewende, kurz „GEW“, weitergeführt wurden. Der daraus resultierende Ansatz zum verpflichtenden Austausch lokaler Energieerfassungssysteme mit modernen digitalen und intelligenten Messsystemen, stellt mit dem sogenannten Smart Meter Rollout einen wichtigen Bestandteil der intelligenten Energieversorgung mit vielen lokalen und übergreifenden Einspeisungen und Erzeugungen hin zum Smart Grid dar. Diese Verschiedenartigkeit und Vielfalt in der Spannungsebene hat sich mit der Digitalisierung und Elektrifizierung des Automobils auch auf die Letztverbraucher übertragen, sodass hier mit dem GEIG eine verlässliche Säule geschaffen wird.

Herausforderungen des GEIG und des WEMOG

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass neue Wohngebäude, die über mehr als 10 Stellplätze verfügen, in vielen Fällen sämtliche Stellplätze mit einer Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität versehen werden müssen. Dies umfasst dabei sowohl die Leitungen für die Stromversorgung als auch Datenleitungen zur Steuerung und Messung des Verbrauchs. Die Errichtung der Leitungsinfrastruktur zur Versorgung möglicher Ladepunkt wird damit zur Verpflichtung, umfasst aber grundsätzlich noch nicht den eigentlichen Ladepunkt. Jedoch führt dies, in Anbetracht der geforderten Maßnahmen, zu Konsequenzen bei Renovierungs- und Bauvorhaben. Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen soll die Regulierung für jeden 5. Stellplatz gelten. Nichtwohngebäude sind hierbei Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung regulär nicht dem Wohnen dienen. Gemischt genutzte Häuser werden nach ihrer betreffenden Nutzung unterteilt: In dieser Art gelten beispielsweise Elemente eines Nichtwohngebäudes, die dem Wohnen dienen und einen nicht unerheblichen Teil der Nettogrundfläche umfassen, separat als Wohngebäude. Gemischt genutzte Häuser, die aus einem zu betrachtenden Anteil alleinig als Wohn- oder Nichtwohngebäude bestehen und über mehr als zehn Stellplätze im Gebäude oder an das Gebäude angrenzend verfügen, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Für Bestandsgebäude, die über mehr als 10 Stellplätze verfügen, sollen ebendiese im Falle von größeren Renovierungen (von mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle) gelten. Als entsprechender Anknüpfungspunkt wurde die Renovierung der elektrischen Infrastruktur oder der Stellplätze vorgeschlagen. Zu beachten ist, dass das Gesetz im Rahmen der Renovierung von Bestandsgebäuden zu nicht unerheblichen Mehrkosten führen kann. Daraus folgt, dass Firmen, die Häuser zeitgleich mit einem oder mehreren Ladepunkten vermieten, Gewerbesteuer zahlen müssen, wodurch Unternehmen nicht von der erweiterten Gewerbesteuerkürzung profitieren würden.

Auswirkungen auf die IT-Sicherheit

Zukünftig notwendig ist eine Leitungsinfrastruktur mit adäquater Kombination aus Daten- und Elektroleitungen, beispielsweise durch Verwendung von Leerrohren oder zusätzlichen Systemen. Zudem ist zu beachten, dass Ressourcen im Sinne von Platzbedarf und IT-Anbindung moderner Mess- und Zählersysteme vorgehalten und eingeplant werden, damit Ladepunkte in Zukunft vereinfacht eingerichtet und bedient werden können. In diesem Zusammenhang entstehende Fragestellungen und Betrachtungen der IT-Sicherheit und Netzauslastung müssen daher berücksichtigt werden.

Netzbetreiber auch gefordert

Auch die Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) mit dem GEIG stellt Netzbetreiber vor große Herausforderung. Hier gilt es, die richtigen Antworten und möglichen Chancen im Zuge der Vorhaltung der Leitungsinfrastruktur und Installation von Ladepunkten zu finden und trotzdem realisierbare Risikosituationen zu minimieren. Fragen der Netzplanung müssen beantwortet werden und mögliche Auswirkungen auf die Kalkulation der Netzentgelte für Netzbetreiber sollten aufgezeigt werden.
Zusätzlich zum Gesetz zur Förderung des Mieterstroms bilden GEIG und WEMOG daher eine weitere rechtliche Schnittmenge zwischen Immobilien- und Energiewirtschaft (Sektorenkopplung). Eine intelligente Ladeinfrastruktur ist daher ein wichtiger Impuls hin zur nachhaltigen Energieversorgung von Gebäuden. Die dazu notwendige Digitalisierung zur Erfassung (Smart Meter), Abrechnung und Monitoring im Zusammenspiel aus lokalen erneuerbaren Energien und Elektromobilität, wird Immobilien zu Smart Buildings machen. Hervorgehend aus der 2018 novellierten EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) wurde der Begriff „Smart Readiness Indicator“ (SRI) eingeführt. Damit lässt sich beschreiben, wie smart und intelligent sich ein Gebäude im Kontext der Netzinfrastruktur, Interaktion und Energieeffizienz verhält.

Chancen verbinden

Immobilien- und Energiewirtschaft sind nun gefordert miteinander Wege auszuloten, um ein möglichst attraktives Angebot für Mieter zu schaffen und so kosten- und sicherheitssensitiv wie möglich einer steigenden Durchdringung der Elektromobilität zu begegnen. Hierbei werden Expertisen in Vernetzung und Verteilung von Immobiliennutzern aus der Wohnungswirtschaft  mit der Kompetenz der Energiewirtschaft (resultierend in Netzausbau, Lasten- und Energiemanagement und weitergehend der Digitalisierung von Infrastrukturen) von großer Bedeutung sein.

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